Skip to main content

Analytische Paar- und Familientherapie

Das Leben aller Menschen findet in Gemeinschaften statt. Wichtige Lebensgemeinschaften sind die Paarbeziehung und das Leben in der Familie. Neben den schönen und erwünschten Aspekten einer Paarbeziehung und des Familienlebens gibt es auch Unterschiede in den Bedürfnissen und Wünschen der beteiligten Menschen. Diese sind oder werden manchmal im Laufe der Zeit so gravierend, dass schwerwiegende Konflikte auftreten und das Zusammenleben beeinträchtigen. Mitunter haben sich die Wünsche und Bedürfnisse der beteiligten Menschen so weit auseinanderentwickelt, dass Überforderungsgefühle und seelische Beeinträchtigungen (Stimmungsschwankungen, Ängste, psychosomatische Beschwerden) entstehen. Die Beteiligten sind frustriert und wissen nicht mehr weiter!

Dann kann es sinnvoll sein, diese zwischenmenschliche Krise mithilfe einer neutralen, unbeteiligten Person im Rahmen einer Therapie zu analysieren und besser zu verstehen.

Nicht selten liegen den zwischenmenschlichen Konflikten unbewusste eigene Konflikte zugrunde, gegen die sich der/die Beteiligte innerlich wehren muss, um vor sich selbst das Gesicht wahren zu können.

Gerne biete ich Ihnen in meiner Praxis entsprechende paartherapeutische bzw. familientherapeutische Unterstützung an und werde die Beteiligten dazu ermuntern, die Situation aus dem jeweils persönlichen Blickwinkel zu schildern. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit mir auf.

Paartherapeutische Gespräche dauern in meiner Praxis 50 – 60 Min., familientherapeutische Gespräche zwischen 60 – 90 Minuten. Der Abstand zwischen den Sitzungen orientiert sich am Bedarf und beträgt in der Regel zwischen 1 – 2 Monate.

Um die eigene Situation besser einordnen zu können und sich gegenseitig zu unterstützen, biete ich auch Paartherapie in der Gruppe (max. 4 Paare), die sich über eine längere Zeit (z. B. ein Jahr lang) regelmäßig treffen und in ihrer Entwicklung unterstützen.

Paartherapie und Familientherapie sind für sich genommen keine Kassenleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Unter Umständen können die Sitzungen dennoch von den Kassen übernommen werden, z. B. wenn einzelne Beteiligte unter krankheitswertigen seelischen bzw. psychosomatischen Symptomen leiden. Dies kann in einem Vorgespräch im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde (Erstkontakt) geklärt werden.