Skip to main content

Einzeltherapie

Neben der regelhaften Behandlung in Form einer integrierten Gruppen- und Einzeltherapie biete ich in meiner Praxis auch einzeltherapeutische Sitzungen an, allerdings nicht in Form wöchentlich stattfindender Einzelsitzungen. Die in meiner Praxis übliche Abstände für ausschließlich einzeltherapeutische Sitzungen orientieren sich am individuellen Bedarf und betragen in der Regel sind 2-4 Wochen.

In einem ersten Schritt können bei der gesetzlichen Krankenkasse 12 Sitzungseinheiten einer Einzeltherapie (sog. Kurzzeittherapie 1) beantragt werden, danach ist eine Verlängerung um weitere 12 Sitzungseinheiten (Kurzzeittherapie 2) möglich. Später kann die Umwandlung in eine sog. Langzeittherapie erfolgen. Insgesamt können in dem von mir angebotenen Verfahren einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie bis zu 100 Sitzungen durchgeführt werden.

Sollte es gewünscht und sinnvoll sein, ist die Umwandlung einer Einzeltherapie in eine kombinierte Gruppen- und Einzeltherapie nach Rücksprache mit der  Krankenkasse in der Regel unkompliziert möglich.